Andrea P. Rohrer-Lippuner, Associate bei der Kanzlei Pestalozzi Rechtsanwälte AG in Zürich und Vizepräsidentin des Schweizer Immobilien-Netzwerks wipswiss (women in property switzerland association) nimmt Stellung zum derzeit heiss diskutierten Thema Bauland.
«Bauland ist ein knappes Gut, insbesondere in kleinen Ländern wie der Schweiz. Und Baulandreserven liegen oft nicht dort, wo die Nachfrage am grössten ist. Nicht erst seit der abgelehnten Zersiedelungsinitiative stellt sich die Frage, was Bauland morgen noch wert ist. Bauzonen sind heute so festzulegen, dass sie dem voraussichtlichen Bedarf für 15 Jahre entsprechen. Überdimensioniertes muss reduziert werden. Bis Ende April 2019 hatten die Kantone ihre Richtpläne entsprechend anzupassen, die Gemeinden folgen. Dies kann dazu führen, dass bestehendes Bauland ausgezont wird. Betroffene Eigentümer werden dafür entschädigt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Auch planerische Massnahmen können dazu führen, dass bauliche Nutzungsmöglichkeiten verringert werden. Dies dürfte beim aktuellen Trend zu innerer Verdichtung zwar eher selten sein, kann den Eigentümer ebenfalls empfindlich treffen.
Andersherum: Lässt sich Nichtbauland heute auch noch einzonen? Die Zersiedelungsinitiative wurde zwar abgelehnt, und damit auch das radikale Einfrieren bestehender Bauzonen. Dennoch darf Nichtbauland auch heute nur noch ausnahmsweise eingezont werden. Die Voraussetzungen dafür sind engmaschig. Schliesslich stellt sich auch die Frage, welche Freiheit die Entwicklungsplanung lässt – denn grundsätzlich soll Bauland überbaut werden. Dies kann je nach kantonaler Ausgestaltung mit verschiedenen Massnahmen durchgesetzt werden. Das Spektrum solcher Sanktionen reicht von fiskalischen Instrumenten bis zur Bauzonenenteignung. Bauland, das nicht überbaut werden soll, eignet sich daher beschränkt als Kapitalanlage.»