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Fondsmarkt Schweiz: Mit L-QIF neue Anlagevehikel in Sicht (I)

DOMBLICK-Beitrag L-QIF Limited Qualified Investor Funds VÖD Teil 1 20210104 Bildcredits skyscraper-3302027_1920 by Pixabay

Die Änderung des Schweizer Kollektivanlagengesetzes befindet sich in der Vorbereitung. Bundesbern plant dabei die Einführung von Limited Qualified Investor Funds, sogenannte L-QIF. Diese sollen ohne Finanzmarktaufsicht aufgelegt werden können.

Das Spektrum indirekter Immobilienanlagen in der Schweiz wird in den kommenden Monaten möglicherweise grösser. Die Rede ist von Limited Qualified Investor Funds, kurz: L-QIF, mit denen auch in der Schweiz eine Fondskategorie geschaffen werden soll, die von der Bewilligungs- und Genehmigungspflicht befreit ist. «Das Vernehmlassungsverfahren bezüglich der L-QIFs wurde Mitte 2019 eröffnet und dauerte bis Mitte Oktober 2019», berichtet Stefan Brüesch. Er ist beim Immobilienberatungs- und Analyseunternehmen IAZI in Zürich Head of Portfolio Management und zugleich Verantwortlicher für das Polit-Monitoring, welches politische Vorstösse auf Bundesebene verfolgt und deren mögliche Folgen für die Immobilienwirtschaft analysiert. Brüesch zufolge liegen inzwischen auch die Stellungnahmen von Kantonen, politischen Parteien und gesamtschweizerischen Dachverbänden zu der für die Zulassung der L-QIF erforderlichen Änderung des Kollektivanlagegesetzes vor: «Diese sind überwiegend positiv.»

Neue Fondskategorie

Die angedachte Revision beim Kollektivanlagengesetz, kurz KAG, würde direkte Auswirkungen auf den Fonds-Standort Schweiz haben. Er zeichnet sich bislang als Asset-Management- und Vertriebsstandort aus. Als Produktestandort ist man hierzulande dagegen im Vergleich zu anderen Jurisdiktionen, allen voran Luxemburg, weniger bedeutend. Dies lässt sich im Wesentlichen auf den bislang fehlenden EU-Marktzutritt und Aspekte im Bereich der Verrechnungssteuer zurückführen. Hinzu kommt: Gerade im Bereich der alternativen und innovativen Fondsprodukte sind die rechtlichen Rahmenbedingungen im Ausland häufig attraktiver als jene in der Schweiz. So haben verschiedene EU-Mitgliedstaaten in den vergangenen Jahren Fondstypen eingeführt, die keiner Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde mehr bedürfen, wie beispielsweise den Reserved Alternative Investment Fund (RAIF) in Luxemburg.

Durch den Verzicht auf die Genehmigung durch die Finanzmarktaufsicht könnten solche Fondsprodukte schneller und kostengünstiger auf den Markt gebracht werden, argumentieren die Befürworter des neuen Anlageprodukts. Als ein weiteres Plus wird die meist grössere Flexibilität in Bezug auf die Anlagevorschriften ins Feld geführt: Die neuen Produkte eigneten sich daher vor allem für alternative Anlagen und innovative Strategien. Die neue Fondskategorie soll qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern eine Schweizer Alternative zu ähnlichen ausländischen Produkten bieten. Künftig könnten somit vermehrt kollektive Kapitalanlagen in der Schweiz aufgelegt werden. Die Hoffnung: Ein grösserer Teil der Wertschöpfungskette verbleibt dann in der Schweiz und die Wettbewerbsfähigkeit des helvetischen Fondsplatzes wird gestärkt.

«Grundsätzlich begrüssen wir die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Fonds- und Asset-Management-Standorts und die damit verbundene Stärkung des Schweizer Finanzplatzes», erklärt Martin Isler, Co-Head Real Estate Hub Switzerland bei der Bank J. Safra Sarasin. «Als mit dem KAG im Jahr 2006 die Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen (KmGK) und die Investmentgesellschaft mit festem Kapital (SICAF) geschaffen wurde, war die Hoffnung, dass damit in der Schweiz ebenfalls Strukturen für Private-Equity- und Venture-Capital-Investitionen zur Verfügung stehen würden.» Die Nachfrage sei hier jedoch bis heute ausgeblieben, ausländische Strukturen seien, und nicht nur aus steuerlichen Gründen, weiterhin die erste Wahl geblieben. Die Folge: «Es gibt heute nur zwei Handvoll KmGK und gar keine SICAF», so Isler.

Immobilienverbriefung im Aufschwung

Hingegen habe die Immobilienverbriefung mittels vertraglicher Immobilienfonds (hier lautet die Abkürzung SICAV) Gesellschaften und Anlagestiftungen seit der Finanzkrise 2008 «in der Schweiz einen nie dagewesenen Aufschwung erlebt», ergänzt Islers Kollege Marc Seiler vom Real Estate Hub Switzerland Bank J. Safra Sarasin und verweist darauf, dass Immobilieninvestoren mit den bestehenden rechtlichen Strukturen dank der Aufsichtsmassnahmen bereits Zugang zu einer etablierten Produktpalette mit einem hohen Anlegerschutz hätten.

«Daher erachten wir das Bedürfnis traditioneller institutioneller Immobilieninvestoren nach einer neuen, wenig regulierten Fondskategorie als begrenzt und sehen hier hauptsächlich Versicherungen als allfällige Nutzniesser», so Seiler. Heimische Versicherer würden eine Alternative zu den ausländischen Produkten, in die bereits nach geltendem Recht investiert werden kann, erhalten, die keiner oder nur einer begrenzten Aufsicht unterlägen.

Im zweiten Teil dieses Beitrags (hier verfügbar ab Montag, 11. Januar 2021) erklären Christoph Syz von der Patrimonium Asset Management AG sowie Fabian Godbersen von der Stone Estate Swiss AG (Reech Corporation Group) ihre Sichtweisen zur geplanten Einführung von L-QIF.

  • Der komplette Artikel erschien erstmals im Schweizer B2B-Fachmagazin IMMOBILIEN BUSINESS (Ausgabe 12/2020).
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