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Reformierte Kirche Zürich bietet Grundstücke im Baurecht an

Reformierte Zürich bietet Grundstücke im Baurecht an - DOMBLICK-News 10082026

Die reformierte Kirche Zürich schreibt sechs Liegenschaften im Baurecht aus. Diese werden nicht mehr für kirchliche Zwecke genutzt. Auf ihnen soll nach dem Verkauf die Entwicklung von Wohnbauten erfolgen.

«Mit der Abgabe der Grundstücke wird interessierten Gemeinschaften und Organisationen die Möglichkeit geboten, in der Stadt Zürich Wohnraum zu schaffen. Für die Kirchgemeinde wird ein angemessener Ertrag gesichert.» So der Text auf der Internetseite der reformierten Kirchgemeinde Zürich.

Sie ist Eigentümerin von mehreren kleinen Wohnliegenschaften in der Stadt Zürich, die für kirchliche Zwecke nicht mehr genutzt werden. Da die Entwicklung von Wohnbauten nicht zu den Kernaufgaben der Kirchgemeinde gehört, werden nun sechs Liegenschaften im Baurecht ausgeschrieben.

Mit der Vergabe der Baurechte wolle die Reformierte Kirche Zürich «ihre finanzielle Verantwortung wahrnehmen und dazu beitragen, dass in der Stadt Zürich nachhaltiger Wohnraum zu angemessenen Kosten geschaffen werden kann», heisst es. Die Baurechtsausschreibung richte sich daher «an Trägerschaften, die durch die geschickte Entwicklung von Liegenschaften einen hohen Nutzen mit grosser Wirkung erzielen können». Im Fokus sind private Gruppierungen, kleine Wohngenossenschaften oder Stiftungen.

Sechs kleine Grundstücke in fünf Stadtteilen

Die ausgeschriebenen sechs Liegenschaften weisen aktuell eine geringe bis mittlere Wohnfläche auf. Bei guter Nutzung der bestehenden Ausnützungsreserven böten sie jedoch «ein erhebliches Entwicklungspotenzial zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum», heisst es weiter.

Die Wohnbauareale befinden sich in den Zürcher Stadtteilen Albisrieden, Höngg, Oerlikon, Schwamendingen sowie Wipkingen. Sie umfassen Grundstücksgrössen zwischen 127 und 863 Quadratmeter.

Hier die Links zu den Detail-Unterlagen (zip-Downloads):

Gesellschaftliche und ökologische Aspekte sollen berücksichtigt werden

«Der Baurechtszins wird sich an der Tragfähigkeit der zukünftigen Baurechtnehmerinnen oder Baurechtnehmer orientieren und soll der Kirchgemeinde Zürich gleichzeitig einen angemessenen Ertrag sichern», schreibt die Glaubensgemeinschaft. Die Vergabe erfolge in einem zweistufigen Verfahren «nach wirtschaftlichen und qualitativen Kriterien».

Neben der Höhe des Baurechtszinses werden beim Zuschlag auch gesellschaftliche und ökologische Aspekte berücksichtigt, schreibt die reformierte Kirchengemeinde. Die bestehende Mieterschaft könne mindestens zwei Jahre bis zum Vorliegen einer rechtskräftigen Baubewilligung in den Wohnungen bleiben. Abschliessend werde das Kirchgemeindeparlament den Baurechtsvertrag genehmigen.

Potenzielle Wohnbauprojekte ab 2030 möglich

Die Unterlagen können auf der Website www.planzeit.ch/de/downloads bezogen werden. Die Publikation erfolgte am 10. Juli 2026, der Eingabetermin (Stufe 1) für die Bewerbungen ist der 1. Oktober 2026. Hierauf folgt eine Selektion für Bewerbungen (Stufe 2), welche bis am 14. Januar 2027 eingereicht werden müssen. Der finale Entscheid des Beurteilungsgremiums ist auf Februar 2027 terminiert. Die Genehmigung durch das Kirchgemeindeparlament sowie die Beurkundungen der Baurechtsverträge und Grundbucheinträge werden bis Jahresende 2027 angestrebt.

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